Immer mehr Japaner in Deutschland berichten: Es wird schwerer und schwerer, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Selbst wer formell alle Anforderungen erfüllt, scheitert oft an bürokratischen Hürden und der verwirrenden Amtssprache, die selbst uns Muttersprachlern zu schaffen macht. Oft müssen Menschen das Land verlassen, weil es ihnen die eingeschränkten Deutschkenntnisse unmöglich machen, ihren Standpunkt zu vertreten und auf ihr Recht zu bestehen. Aber wir Deutschen können helfen, und auch du: Lies in diesem Artikel, wer das Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung hat und welche Mittel zur Verfügung stehen. Finde einen Japaner in deiner Umgebung und hilf ihm, die Antragsstellung zu bewältigen.
Letzten Sommer lernte Nami ein Mädchen namens Yoko kennen. Diese lebte ein Jahr lang in Deutschland und besuchte hier eine Sprachschule. Eine schöne Zeit, wie sie selber sagt, doch leider sahen die Dinge plötzlich nicht mehr so rosig aus, als es an das Verlängern ihrer Aufenthaltsgenehmigung ging. Mal fehlte jenes Dokument, so wurde Yoko erzählt, mal ein anderes. Immer wieder schickte man sie nach Hause, verlangte noch mehr Papiere. Das komplizierte Beamtendeutsch, mit dem man sie abwimmelte, konnte sie nicht verstehen, und mit ihrer typisch-japanischen Unaufdringlichkeit fand sie sich im Handumdrehen wieder vor die Türe gesetzt. Insgesamt vier Mal erschien Yoko auf dem Amt, schließlich gab sie auf. Sie wollte bereits den Flug in die Heimat buchen, da gab ihr eine Freundin den guten Rat, es doch einmal in einem anderen Bundesland zu versuchen. Aber ein ganzer Umzug auf „gut Glück“, ohne Garantie, am Ende auch bleiben zu dürfen? Das klingt nach einem großen Wagnis und einem beträchtlichen Aufwand. Yoko nahm beides in Kauf und riskierte den mutigen Versuch – ein klarer Beweis dafür, wie sehr sie Deutschland mag. Es zahlte sich aus: Heute hat sie sowohl Visum als auch Job und wohnt in Berlin. Eine Geschichte mit Happy End – zumindest für Yoko. Andere in Deutschland lebende Japaner haben da weniger Glück.
Vorraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland
Umgangssprachlich spricht man häufig noch von „Visum“, wenn eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung gemeint ist. Der Begriff „Visum“ bezeichnet nämlich schlicht das Recht auf Einreise – und das haben Japaner ganz automatisch, ohne Formalitäten. Ein Aufenthalt bis zu drei Monaten ist somit ohne gesonderte Genehmigung möglich. Danach muss aber einen sogenannten „Aufenthaltstitel“ besitzen, wer noch länger bleiben will – und das ist, einfach ausgedrückt, ein offizieller Status, der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Davon gibt es mehrere – von der blauen Karte EU über die Niederlassungsgenehmigung bis hin zur Aufenthaltsgenehmigung. Hilfe bei der Antragsstellung benötigen aber normalerweise nur Japaner, die auf eine Aufenthaltsgenehmigung angewiesen sind – der ganze Rest ist meistens bereits im Land verwurzelt und erhält Hilfe von Ehepartner oder Firma. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist befristet und wird nur erteilt, wenn der Aufenthalt zu einem gesetzlich akzeptierten Zweck erfolgen soll.
Die für diesen Artikel relevantesten sind Studium, Weiterbildung (auch Sprachschule), und Erwerbstätigkeit. Relativ leicht erhält man ein einjähriges „Work-and-Travel“ Visum. Die gesetzlichen Hintergründe sind komplex, und wer nicht zufällig Jura studiert hat, wird bei den Ämtern schnell zum Hampelmann gemacht. Wie kann man helfen? Wir empfehlen konkret:
1. Begleite einen Japaner bei einem Amtsbesuch
Oft hilft es allein schon, wenn ein Deutscher dabei ist, der seinem Freund den Rücken stärkt. Dieser kann konkret nachhaken und den nebulösen Ablehnungsgründen genauer auf den Zahn fühlen. Meistens ändert sich dadurch schon der gesamte Umgangston des Gesprächs und man begegnet sich auf einer anderen Ebene.
2. Ämterlotsen und Sozialberatung
Das örtliche diakonische Werk bietet normalerweise eine sehr empfehlenswerte Sozialberatung an. Diese ist kostenfrei und checkt den konkreten Fall im Hinblick auf die rechtliche Situation. Von dieser haben die Berater dort nämlich meistens bedeutend mehr Ahnung, als man selbst. Auch verfügen sie über eine entsprechende Erfahrung mit den Ämtern und können eine ziemlich gute Einschätzung abgeben, ob eine Aussicht auf Erfolg besteht, oder nicht. Wurde von ihnen einmal grünes Licht gegeben, könnte man sogar noch die sogenannten Ämterlotsen in Anspruch nehmen, also Berater, die mit auf das Amt gehen und eurem Schützling dort unterstützen. Gerade wenn ihr selber wenig Zeit habt oder die Situation bereits sehr angespannt ist, kann das eine gute Wahl sein. Viele nützliche Adressen dazu gibt es hier.
3. Das letzte Mittel: der Anwalt
Oft wird abgelehnt, was abgelehnt werden kann. Flattert bei den Ämtern jedoch ein Brief mit Anwaltssiegel ins Haus, ist doch sehr erstaunlich, wie mühelos plötzlich alles funktioniert. Die Frage ist natürlich: wer soll den teuren Rechtsberater bezahlen? Gerade Menschen, die knapp bei Kasse sind, scheuen den Gang zum Fachmann. Dabei muss guter Rat überhaupt nicht teuer sein. Auch Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf Beratungshilfe. Den Antrag dafür gibt’s beim zuständigen Amtsgericht und wird direkt vor Ort überprüft. Bei positiver Entscheidung bekommt man ohne weitere Verzögerung eine entsprechende Bestätigung, die beim Anwalt vorgezeigt werden kann. Der ganze Prozess kostet verhältnismäßig wenig Zeit und ist von allen wohl die effektivste Waffe, die euch zur Verfügung steht. Jedoch bekommt man den Beratungsschein auch nicht ohne Weiteres. Man muss wirklich wenig Geld haben und meistens ist eine entsprechende Dringlichkeit Grundvoraussetzung. Anders ausgedrückt: euer Japaner wird wirklich demnächst in den Flieger gesetzt und hat schon eine ganze Weile vergeblich um sein Aufenthaltsrecht gekämpft. Einen Versuch ist es aber in jedem Falle wert.
Japaner sind normalerweise nicht die Menschen, die laut um Hilfe rufen oder einen großen Aufstand veranstalten. Euer Angebot werden sie unter Umständen höflich ablehnen, in keinem Fall aber mit ihrem Problem von selbst an euch herantreten. Es ist wichtig, dieses Verhalten nicht falsch zu verstehen. Es bedeutet weder „ich brauche deine Unterstützung nicht“ noch „ich schätze dein Angebot nicht“. Es drückt einfach Respekt aus und ist Teil der japanischen Mentalität. Über ein bisschen Hartnäckigkeit werden sie sich insgeheim freuen und euch sicherlich in der Zukunft dafür belohnen – auf welche Art auch immer. Mich persönlich macht es traurig, wenn Menschen, die an unserer Kultur interessiert sind, sich von Deutschland derartig abgelehnt fühlen müssen. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam ein Gegengewicht zu den schlechten Erfahrungen schaffen und unseren japanischen Freunden zeigen, dass sie hier bei uns sehr wohl willkommen sind. Wenn wir ihnen bei den bürokratischen Gängelungen zur Seite stehen, setzen wir ein wichtiges Zeichen und klären zweifelsfrei, wie sehr uns die deutsch-japanische Freundschaft am Herzen liegt.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar, alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
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Ich wohne in Ulm und helfe gerne. Man darf mich kontaktieren.
Ich hatte das ganze Drama letztes Jahr mit einer neuen Kollegin (ich arbeite in meiner Freizeit in einem japanischen Wohltätigkeitsverein), die nichts weiter als ein Working holiday visum wollte..
Nach 3 Wochen Amtsgerenne inklusive persöhnlicher Beleidigungen (die Sachbearbeiterin hat unerlaubt Erkundigungen über mich eingeholt obwohl ich nur als Übersetzerin dabei war), haben wir kurzfristig einen Umzug in die nächste Stadt organisiert, wo sie mit dem Antrag dann keine Probleme mehr hatte.
Jetzt hat sie einen festen Job gefunden und wir sind durch das Ganze gute Freundinnen geworden.
Also beide Daumen hoch für diesen Artikel 🙂
Ich wohne in Bremen und bin auch gerne behilflich.
Also ich helfe gerne. Wenn sie als Artikelersteller jemanden kennen der im Raum Mönchengladbach,Düsseldorf oder Köln wohnt und Hilfe braucht können sie mir gerne schreiben. Meine Email-Adresse dürften sie bekommen haben.
Genau so werde ich auch auf sowas achten in Zukunft. Ich reise demnächst auch nach Japan. Und für mich wäre umgekehrt sowas auch herbe. Darum ist auch gegenseitige Unterstützung wichtig. Und in Japan wäre ich auch froh, wenn mir jemand hilft, sofern ich dort in Probleme kommen sollte.
Ich hätte auch kein Problem damit zu helfen allerdings glaube ich nicht das in meine Umgebung sich jemals ein Japaner niederlassen würde. Hier gibt es allgemein keine Asiaten oder die verstecken sich hier alle ^^
Wenn mir jemand sagt ob und wie ich helfen kann darf er sich gerne melden.
Umgebung Ingolstadt und Eichstätt sind meine Heimat.
Ich würde sicher gern dabei helfen. Besonders wo es heutzutage bestimmt noch schwieriger ist in Sachen Aufenthaltstitel. Richtung Hamburg kommen allerdings nicht viele Japaner. Und wenn, dann doch meist welche, die über Firmen hier zeitweilig landen.
Punkt 1 kann ich voll und ganz bestätigen. Ich habe mehrmals Freunde begleitet und alle sagten zu mir nachher ganz verwundert, wie einfach es diesmal war und so freundlich wurden sie noch nie dort behandelt.
Allein die Präsenz eines begleitenden Muttersprachlers macht viel aus, auch wenn man nur wenig gebraucht wird. Ich vermute die Beamten sind über diese Erleichterung im täglichen Irrsinn sehr froh und reagieren schon deshalb anders.
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Kommentare. Es ist wirklich schön, so viel Hilfsbereitschaft zu begegnen 🙂
Die Anzahl der Angebote, die wir erhalten haben (auf der Homepage, via Facebook, per Mail etc.) lässt mich im Moment darüber nachdenken, wie man die Leute (also hilfesuchende Japaner und hilfsbereite Deutsche) am besten miteinander verbinden kann.
Vielleicht würde es sich lohnen, auf nihongo-otsu.de ein kleines Experiment zu machen und eine Option anzubieten, sich als Pate (ich sage jetzt einfach mal „Pate“; ist aber natürlich völlig ohne Verpflichtung und hat auch nix mit Geld zu tun, deshalb in Anführungszeichen) registrieren zu können.
Wenn sich ein Japaner in der Nähe anmeldet, gibt’s eine kleine Nachricht, und man kann miteinander in Kontakt kommen.
Ich muss aber noch überlegen, in wie weit das Sinn ergibt und Vorteile gegenüber z.B. Facebook bietet.
Die Kunst ist dabei ja, die Japaner auch von dieser Möglichkeit wissen zu lassen… da könnte Nami eventuell helfen, und schließlich gibt’s ja noch die deutsch-japanischen Gesellschaften.
Es würde natürlich seine Zeit dauern, eine technische Lösung dafür zu finden.
Insofern ist es im Moment nur ein Gedanke, aber es ist spannend, ihn ein bisschen durchzuspielen. Wie immer sind wir sehr an eurer Meinung dazu interessiert.
Hallo,
ich mag die Idee dieses Artikels wirklich. Jedoch greift mir der Inhalt ein wenig zu kurz. Ich war selber ein paar mal mit Japanern bei der Ausländerbehörde in Berlin. Ja die Sachbearbeiter sehen es gerne wenn ein Deutscher mit dabei war und ja das Beamtendeutsch ist natürlich schwierig. Trotzdem muss ich sagen, dass viele Probleme durch eine schlechte Vorbereitung der Antragsteller entstehen. Es gibt letztendlich Regeln und Voraussetzungen, die festlegen wer unter welchen Umständen einen Aufenthaltstitel bekommt. Eine Auseinandersetzung damit, hätte ich mir in dem Artikel gewünscht. Die Bearbeiter drücken bei Japanern gern mal eine Auge zu (jedenfalls ist das die Tendenz in Berlin, natürlich rein subjektiv), am Ende bleibt daher oft Spielraum für eine Ermessensentscheidung. Nicht selten holen die Bearbeiter das BGB(?) hervor und lesen Sachen nach.
Bitte versteh mich nicht falsch, ich bin kein Fan von dem ganzen Bürokratiekram hier und würde mir auch wünschen, dass das mit einem Handumdrehen erledigt wäre. Auch kenne ich die Details zu der im Artikel genannten Yoko nicht und möchte hier niemandem etwas unterstellen. Es ging mir lediglich um die Ausgewogenheit des Artikel und dass zu dem ganzen immer zwei Parteien gehören.
Grüße
David
Wohne in Bremen und helfe gerne mit!